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RE in the Flemish education system 1. The complexity of the Flemish education system Most schools in Flanders (the Dutch speaking part of Belgium) belong to one of the three main groups of education authorities:
The
Department of Education develops the criteria the schools have to
meet in order to receive subsidies. These include a number of 'final
objectives' or 'targets in terms’ of student behaviour and attainments.
The curricula of the different education authorities must be in accordance
with these objectives. A group of inspectors of the Department assesses
every school once every few years. The reports are not made public.
There are no Central Exams. The agreement between religious and humanistic authorities on the one side and the department of education on the other side specifies that the inspectors of religious and moral studies are chosen by the confessional and non -confessional authorities and that they will be added to the official inspector staff. Thereforet they have the right to evaluate the practice of the teacher in function of a long term permission and guarantee. 2. The implementation of the new curriculum Since
the beginning of the new schoolyear in September 2005 the curriculum
for Roman Catholic Religion (rooms – katholieke godsdienst)
is compulsory in Catholic, Community and Official schools. The curriculum
made by a team of teachers, inspectors, lecturers of teacher training
colleges and the faculty of religious studies of the Catholic University
of Louvain received the bless of the council of bishops of Belgium
after four years work. We wrote 9.9.1999. 3. The framework for religion at school At the moment there are 3 hours of 50 minutes in primary catholic schools and 2 hours of 50 minutes in community and official schools. Since 2003 the Minister of Education has decided that it is no longer allowed that the regular teacher of the class gives the religion course. Only a person with a special certificate in teaching religion may teach religion. The problem is that the inspection has difficulties to find qualified teachers and that some of them have several schools to realise a full time job. Against this ministerial decision there was no strong protest from the ‘ confessional authorities’ however. 4. The topics of the new curriculum The new curriculum focuses on communication and participation. The in- service course for teachers promotes new communication media (ICT) and how to use art and story books for children in combination with bibliodrama or philosophy for children. There
are three stages in primary education based on key words: security
(geborgenheid),
In every stage they have 10 themes and one or two narrative cycles:
In the first stage the teacher initiate the children in the festivals from the catholic tradition with special attention to the stories, the second stage concentrates on the symbols with an extra focus on to the festivals in other traditions and in the third stage the ‘spiritual roots’ of these rituals are highlighted. More than ever you find the component ‘diversity’ linked with world religion in every textbook. We find not only facts, terms but also relations and in some books the ‘ inside perspective’ ( versus outside perspective) so that people ( and in some cases children) of the own confession introduce the users of the book in their own tradition. 5. The new conditions of using textbooks Individual
school directors and in some cases school communities (sometimes contained
more than 10 schools) must implement this curriculum by choosing a
textbook for their school or for their region. Three - in the beginning
four- publishers brought primary teachers and academic staff together
to work out a series of handbooks. At that point there was no intervention
of the catholic authorities. The only condition to use a new textbook
was that the edition contains a label after an evaluation of two commissions.
One commission was responsible for the content conforming the catholic
doctrine and the another looked for the validity and the innovation
of the methodology. The reason for the installation of these two commissions
was an incident in the middle of the nineties where a politician discovered
that in one handbook a series of pictures about the relation of parenthood
to the development of sexuality was no longer possible in times of
sexual abuse (post –Dutroux period) and she asked the archbishop
to take a decision . In Belgien leben etwa 10,4 Millionen Menschen. Einer europäischen Werteforschung (Dobbelaere, 2001) ist zu entnehmen, dass in Belgien sich 57 % als katholisch, 1,7 % als evangelisch, 0,3 % als orthodox, 0,1 % als jüdisch, 1,8 % als muslimisch und 36,8% als keiner Religion zugehörig bezeichnen. In einer Rangordnung der wichtigsten Werte kommt Religion erst an 5. Stelle nach Familie, Freunde, Freizeit und Arbeit. Werteumfragen aus den Jahren 1981, 1990 und 2000 belegen, dass innerhalb der letzten 20 Jahre das Vertrauen der Belgier in kirchliche Institutionen gesunken ist. Die Wertestudie von 2001 ergab, dass sich immerhin noch 63% aller Belgier als gläubig bezeichnen und Mitglied einer Kirche oder einer Glaubensgemeinschaft sind. Den Umfragen zur Folge muss angenommen werden, dass die Entkirchlichung in den kommenden Jahren noch zunehmen wird. Von den nach 1970 Geborenen bezeichnen sich 55% als keiner Religion zugehörig. Bei der Vorkriegsgeneration sind es lediglich 25 %. Religion spielt im Leben von 49% der Belgier eine Rolle. Doch sinkt dieser Prozentsatz auf 38% bei den Jüngeren.
Diese Zahlen verdeutlichen einen Wandel des religiösen Bewusstseins seit den 80-ger Jahren. Aus einer im Jahre 2005 durchgeführten Umfrage der flämischen Zeitung ‚Het Nieuwsblad’ ergeht, dass nur noch 12% der Katholiken Kirchgänger sind. Trotzdem besuchen 70% der flämischen Kinder katholische Schulen. Die katholische Kirche spielt für viele Menschen nur noch eine Rolle bei bestimmten „Übergangsmomenten“, „Rites de passage“, aber kaum noch in ihrem Alltag.Das Land umfasst 3 Sprachengemeinschaften: die Flämische Gemeinschaft, die Französische Gemeinschaft, die Deutschsprachige Gemeinschaft. In Belgien unterscheidet man drei Unterrichtsnetze:
Ausserdem gibt es noch einige private Schulen. Schulpflicht besteht bis zum Alter von 18 Jahren. Das Unterrichtswesen ist in Grundschul- (6 Schuljahre), Sekundar- (6 Schuljahre) und Hochschulunterricht gegliedert und als Gantztagsunterricht organisiert. 2. Gesetzliche und historische Grundlagen RU ist Pflichtfach an allen belgischen Schulen. Der Gesetzgeber sieht 2 Wochenstunden (à 50’) ab der 1. Klasse bis zum Abitur vor. In Flandern haben die Schüler an den katholischen Grundschulen (subventionniertes freies katholisches Schulwesen) 3 Wochenstunden Religionsunterricht. In den Gemeinschafts- und Kommunalschulen haben die flämischen Schüler wie in den übrigen Teilen des Landes zwei Wochenstunden RU. Bis 1959 gab es nur einen kaholischen RU. Der so genannte „Schulpakt“ von 1959 bildete die gesetzliche Grundlage für die freie Wahl zwischen mehreren Religionsunterrichten und einem Alternativfach an den Gemeinschafts-, Provinz- und Kommunalschulen. Mittlerweile kann gewählt werden zwischen mehreren konfessionellen RUen (katholischen, evangelischen, jüdischen, muslimischen (seit Ende der 60-ger Jahre), orthodoxen und anglikanischen RU (nur in den Flandern)) und schliesslich einem laizistischen „Moralunterricht“. Die katholischen Schulen dürfen nur katholischen RU anbieten. In einer bestimmten Region (Limburger Bergwerkgegend) in Flandern wurde versuchsweise islamischer RU an katholischen Schulen organisiert. Der islamische Ru musste in der niederländischen Sprache erteilt werden. Als der islamische Religionslehrer sein Arbeitsverhältnis beendete, wurde das Experiment abgebrochen und bisher auch nicht erneuert. Die verschiedenen Sprachengemeinschaften Belgiens verfügen über eigene Regierungen und Unterrichtsministerien. Unterschiede bestehen in der Gesetzgebung und in der Organisation der „Philosophischen Fächer“. Dieser Sammelbegriff entstammt dem Schulpakt und bezeichnet die genannten konfessionellen RUe und den nichtkofessionellen Moralunterricht. 3. Religionsunterricht in der Schule A. Das Fach/ die Fächer Die oben genannten konfessionellen und nichtkonfessionellen Fächer („cours philosophiques“) sind verpflichtend und werden zu den “allgemeinbildenden Kursen” gerechnet. Im “Moralunterricht” wird eine nichtkonfessionelle Ethik vermittelt. Geistiger Träger des Moralunterrichts ist der CAL („Centre d’action laïque“), die offiziell anerkannte Organisation der Freidenker. Lediglich in der flämischen Gemeinschaft besteht die Möglichkeit durch einen ministeriellen Erlass, einen Schüler von einem philosophischen Fach zu befreien. Dies gilt nicht an den freien katholischen Schulen. Die Eltern müssen jedes Jahr schriftlich entscheiden, welchen „philosophischen Unterricht“ ihr Kind besucht, wobei die eigentliche Konfession nicht unbedingt massgebend sein muss. Die Anfrage eines einzigen Elternpaares verpflichtet den jeweiligen Schulleiter ein entsprechendes Fach einzurichten. In der Regel sind die „Philosophischen Fächer“ weniger leistungsorientiert. Nichtdestotrotz wird auch hier eine Zeugnisnote (Bewertung) vergeben. Laut dekretaler Verordnung sind die philosophischen Fächer verpflichtet in ihren Lehrplänen grossen Wert auf das Erlernen des Gemeinsinns und der Toleranz zu legen. B. Das Konzept des RU Die konfessionellen RUe haben den Auftrag die inhaltlichen Grundlagen sowie die ethischen Anforderungen der jeweiligen Religionsgemeinschaften den Schülern zu vermitteln. In einem Klima der Toleranz sollen sie die Schüler zu selbständigen Denken befähigen und ihre Dialog- und Toleranzfähigkeit stärken. An Gemeinschafts- und Provinzialschulen gibt es keine Schulgottesdienste und keine Schulpastoral. Im Gegensatz zum offiziellen Unterrichtswesen, in dem religiöse Aktivitäten aufgrund der Neutralitätsverpflichtung keinen Raum finden, fliessen religiöse Aktivitäten in den Konfessionsschulen gleichsam natürlich mit ein. Das Regionale Unterrichtsministerium mischt sich nicht in die Inhalte des RU’s ein. Die Kultusträger entscheiden, wer als Religionslehrer tätig sein darf. Sie bezeichnen ebenfalls die Inspektoren, die die Lehrer begleiten und über Inhalte und Methoden wachen. Die Kultusträger sind verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung ihrer Fachlehrer und für den Lehrplan. Sie entscheiden auch über Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien. Es gibt jedoch kaum Lehrbücher für den Protestantse Religionsunterricht. In Flandern erschien 1996 ein von den Bischöfen unterzeichneter Grundlagentext, der die Basis für den katholischen Rahmenlehrplan von 1999 lieferte. Erst ab September 2005 galt der neue katholische Lehrplan als bindend für alle Lehrstufen. Alle Lehrbücher werden von zwei Kommissionen auf Inhalt und Form geprüft und erst nach einer positiven Beurteilung als offizielle Lehrmittel zugelassen. C. Lehrerschaft Die Kultusträger entsenden die Religionslehrer. Das Unterrichtsministerium stellt sie ein und bezahlt sie. Es gibt Gehaltsunterschiede im Primar-und Sekundarbereich, die bedingt sind durch die unterschiedlichen erforderlichen Diplome. In der Sekundaroberstufe darf nur ein Lehrer mit Universitätsdiplom (Langzeitstudium - 5 Jahre Theologie oder Religionswissenschaften + Pädagogisches Befähigungszeugnis) arbeiten. In der Primarstufe kann ein Lehrer mit einem Hochschuldiplom (3 Jahre) oder einer vom Staat anerkannten Zusatzausbildung (3 Jahre) unterrichten. In Flandern dürfen nur die Lehrer katholischen RU erteilen, die eine katholische Hochschule oder ein Priesterseminar besucht haben und die von der zuständigen Instanz ein schriftliches Mandat für den RU erhalten haben. Dieses gilt für das Grundschulwesen wie für das Sekundarschulwesen. Der Lehrer, der katholischen RU erteilen möchte, muss schriftlich erklären, dass er katholisch getauft und Mitarbeiter des örtlichen Bischofs ist. Erst dann kann ein vorläufiges Mandat erteilt werden. Nach einem positiven Inspektionsbericht kann das vorläufige Mandat zu einem definitiven umgewandelt werden. Um Lehrer in der Sekundarunterstufe (die Stufe der 13 bis 15-Jährigen) zu werden, muss man eine drei-jährige Ausbildung an einer katholischen Hochschule in drei verschiedenen Fächern absolvieren. Als drittes Fach können Studenten katholischen RU belegen (5 Wochenstunden). Um als katholischer RU-Lehrer in der Sekundaroberstufe (Stufe der 16 bis 18-Jährigen) unterrichten zu können, muss ein Langzeituniversitätsstudium an der katholischen Universität in Löwen absolviert werden. Aufgrund des Neutralitätsprinzips darf ein Religionslehrer nur ausschliesslich Religionsunterricht erteilen. Lediglich in den freien katholischen Schulen unterrichten Religionslehrer auch andere Fächer. D. Prüfungen In den Zeugnissen werden für den RU ab der 1. Klasse bis zum Abitur Noten vergeben. In manchen Sekundarschulen schreiben die Schüler keine Prüfung im Fach Religion. Der Klassenrat entscheidet, ob ein Schüler bei ungenügender Leistung im Fach Religion bzw. Moral eine Nachprüfung ablegen muss. Bei der Errechnung der Abiturnote wird die Note für das Fach Religion/Moral nicht berücksichtigt. In Flandern werden im katholischen RU mindestens zwei Klassenarbeiten pro Trimester geschrieben. In der Grundschule kann der Lehrer bei Abschluss eines Themas eine Klassenarbeit schreiben lassen. Er kann sich dabei an den Überprüfungvorschlägen in den vorhandenen Lehrbüchern orientieren. Es wird ausdrücklich nach einer formativen Bewertung verlangt. Im katholischen freien Schulwesen wird die Note, die im Ru erteilt wurde, mit den übrigen Noten im Zeugnis addiert. In der Sekundarstufe werden weniger Handbücher für den katholischen RU gebraucht. Die Religionslehrer gestalten ihren Unterricht individuell den Vorschriften des Lehrplans gemäss und erstellen selber ihre Prüfungsfragen. E. Privatschulwesen Es gibt Privatschulen ausserhalb des staatlichen Systems. Sie stellen Personal nach eigenen Kriterien ein, und der Inhalt des dort erteilten RU’s obliegt nicht der Aufsicht der anerkannten Religionsinspektoren. Ohne diese Kontrolle besteht die Gefahr, dass dort fundamentalistische und integristische Einstellungen vermittelt werden. In Flandern steht freies Schulwesen nicht auschliesslich für katholisches Schulwesen. Es gibt auch verschiedene freie nicht-katholische Schulen wie beispielsweise Freinet oder Montessori. Ausserdem gibt es noch eine gewisse Anzahl von Kongregationsschulen (u.a. Salesianer, Benediktiner, Jesuiten), die über eigene Erziehungsprojekte und auch einer eigenen Inspektion verfügen. 4. Regionale Unterschiede Jede Sprachengemeinschaft hat eigene Lehrpläne und eine eigene Unterrichtsgesetzgebung. So gibt es Unterschiede in der Organisation der Verteilung der zu besetzenden Lehrerposten. Die evangelische und die katholische Krche besitzen beispielsweise zwei verschiedene Unterrichtskommissionen (eine französischsprachige und eine flämischsprachige), die völlig unabhängig voneinder über Lehrpläne und Stellenverteilung entscheiden. Lediglich in der Flämischen Gemeinschaft kann ein Minister einen Schüler von den philosophischen Fächern befreien (Das kann beispeilsweise der Fall für Zeugen Jehovas sein). Nur dort wird auch anglikanischer RU angeboten. 5. Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen Die Tradition der konfessionell getrennten RU-e ist in Belgien stark verankert. Zunehmend gibt es jedoch gemeinsame Projekte und auch ein Bestreben, Fortbildungen den anderen Konfessionen zugängig zu machen (v. a. Katholiken und Protestanten). In einigen Schulen organisieren die Religionslehrer im Laufe eines Schuljahres gemeinsame Unterrichtsprojekte (z.B. zum Thema Menschenrechte aber auch der Besuch verschiedener Glaubensorte). Der Stellenwert des RU’s ist je nach Schule und Umgebung sehr unterschiedlich. Im Allgemeinen sind v.a. die Lehrer, die eine Minderheitsreligion unterrichten, Anfeindungen von Seiten der Schulleitung und des Kollegiums ausgesetzt. Grund dafür sind meistens Organisationsprobleme, die unterschiedliche kleine Gruppen verursachen und die ideologisch bedingte Vorurteile vertiefen. Herausforderungen für den RU im französischsprachigen Belgien waren die Folgen der Schulreform von 1997, und der Versuch den RU durch einen Philosophiekursus ersetzen zu wollen. Die Unterrichtsreform 1997 (Onkelynx-Dekrete) in der Französischen Gemeinschaft brachte Kürzungen der Anzahl Unterrichtsstunden für die RUe in der Primarstufe mit sich und auch ein Umdenken auf didaktischer Ebene. Neue Lehrpläne für die so genannten Philosophischen Fächer mussten geschrieben werden, die die Grundprinzipien der neuen Dekrete aufgriffen (z.B. Erziehung zum Gemeinsinn „citoyenneté“, zum Leben in einer demokratischen, multikulturellen und pluralistischen Gesellschaft). Ausserdem mussten alle Fächer ihre Schlüsselkompetenzen definieren. Die Onkelynx-Reform erschwerte die Arbeitsbedingungen der Minderheitsreligionen. Es kommt regelmässig vor, dass Schüler aus ihrem allgemeinbildenden Unterricht herausgeholt werden, um dem RU zu folgen. Häufig sind auch in den völlig ausgelasteteten Schulgebäuden die Minderheitsreligionen in einem Raum versammelt. Die verschiedenen RU-Lehrer erteilen dann simultan Unterricht. Im Dezember 2000 verlangte ein Minister, dass die “philosophischen Fächer” durch einen richtigen Philosophieunterricht ersetzt werden sollten. Der Widerstand gegen dieses Vorhaben war jedoch so gross, dass davon zunächst abgesehen wurde. Doch es bestehen nach wie vor Bestrebungen, den RU in der Oberstufe durch einen Philosphieunterricht zu ersetzen. Seitdem fühlen sich viele Religionslehrer verunsichert in Bezug auf ihre berufliche Zukunft. Die Flämische Regierung hat eine Dekret (2003) verabschiedet, das nur noch spezifisch ausgebildeten Religionslehrern erlaubt im Gemeindeschulwesen RU zu erteilen. Dieser darf also nicht mehr von dem Klassenlehrer erteilt werden. Ausserdem wird verlangt, dass keine Texte mit religiösem Inhalt im regularen Klassenraum aufgehängt werden dürfen. Eigene Klassenräume sollen für den RU vorgesehen werden. Im Schulalltag ist dies nicht immer zu verwirklichen. Auch treffen diese Massnahmen nicht immer auf volles Verständnis. 2005 gab das Unterrichtsministerium der Französischen Gemeinschaft eine Broschüre « Les cours de morale et de religion. Des lieux d’éducation » (Religionsunterrichte und Moralunterricht- Orte des Lernens/der Erziehung) heraus. Ziel dieses Dokuments, das gemeinsam von den Inspektoren aller Philosophischen Fächer erarbeitet wurde, war es, die Daseinsberechtigung der philosophischen Fächer zu begründen und die jeweiligen Eigenarten der unterschiedlichen Unterrichte darzulegen. 6. Weitere Materialien Internet-Seiten - www.protestanet.be/erp/: Infoseite über den evg. RU in der Französischen Gemeinschaft und www.kuleuven.be/thomas/ Veröffentlichungen - „Les cours de morale et de religion Des lieux d’éducation“, hrsg.vom Unterrichtsministerium der Französischen Gemeinschaft , 2005 ( kann als PDF Datei heruntergeladen werden: www.restode.cfwb.be/pgres/revues.htm) DOBBELAERE, K. e.a., Verloren zekerheid. De Belgen en hun waarden, overtuigingen en houdingen, Tielt, 2000. Nationaal Instituut voor de statistiek. Bevolking en huishoudens, Brussel, 2003. Officiële cijfers van de verschillende etnische groepen in België Gabriela Radermacher-De Ridder Inspektorin für evg. RU in der Französischen und Deutschsprachigen Gemeinschaft Hugo
Verkest (verkest.hugo@skynet.be) Gabriela
Radermacher (gabriela.radermacher@skynet.be) |
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